Urheberrecht

rat im Urheberrecht

Das Urheberrecht regelt die juristische Beziehung zwischen dem Urheber oder Schöpfer und seinem Werk. In den meisten Fällen trifft dies auf Berufsgruppen wie Autoren, Komponisten, Designer, Künstler, Erfinder und Programmierer zu, die aufgrund von ihrer produktiven und kreativen Arbeit ein Werk, eine Software oder eine Applikation (App) geschaffen haben. Der Urheber und Schöpfer hat grundsätzlich das Recht, über die Verwertung seines Werkes zu entscheiden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dazu im Urheberrecht festgelegt. Als Urheber gilt dabei jede natürliche Person, die eine Idee in erfassbare Form gebracht hat.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Urheberrecht im Bereich des Internets zu. Die Nutzung von Fotos, Videos oder Musik, aber auch die Verbreitung von Social Media Beiträgen, Posts oder Veröffentlichungen auf einem Blog können Verletzungen des Urheberrechts darstellen und zu Schadensersatz oder Unterlassung führen.

Das Urheberrecht hat sich bei rat gerade um das Thema Internet zu einem sehr wichtigen Aufgabengebiet entwickelt.

Mögliche Inhalte und Fragestellungen im Rahmen unserer Beratung:
> Bewertung eines Werkes und die Anwendung des Urheberrechts
> Wann entsteht der urheberrechtliche Schutz?
> Anwendung und Unübertragbarkeit
> Anerkennung von Urheberrechtspersönlichkeiten
> Vergütungsansprüche
> Regelung der Verwertungsansprüche
> Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Ausstellungsrecht
> Vortrags-, Aufführung- und Vorführungsrecht
> Sende- und Wiedergaberecht
> Regelung von Nutzungsrechten und entsprechende Vertragsvereinbarungen
> Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz

rat für Unternehmen im Urheberrecht

rat berät im Bereich des Urheberrechts Unternehmen, Selbstständige, Organisationen oder auch Start Ups. Unsere Mandanten kommen aus den unterschiedlichsten Branchen. In vielen Fällen geht es um die Beratung und Absicherung von geschaffenen Werken, geistigem Eigentum, aber auch um die Vertretung bei entsprechenden Verletzungen des Urheberrechts durch Dritte. Neben dem Urheberrecht haben auch das Patentrecht und Markenrecht einen Einfluss auf die Zusammenarbeit. Folgende Themen sind in der Regel von Wichtigkeit:

– Urheberrechtliche Bewertung
– Überprüfung und Bewertung von Verträgen
– Beratung, Prüfung und Bewertung bei Vereinbarungen zu Nutzung, Verbreitung, Ausstellung, Sendung oder Wiedergabe
– Verhandlung und Vertretung bei Vertragsvereinbarungen
– Beratung und Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen
– Beratung und Vertretung bei Schadenersatzforderungen
– Bewertung zur Einhaltung von Vertragsvereinbarungen
– Beratung und Vertretung im angrenzenden Rechtsgebieten wie Markenrecht und/oder Patentrecht

rat für Privatpersonen im Urheberrecht

Da die Schöpfung, Ideen, Erfindungen oder Kunstwerke oft von Einzelpersonen geschaffen werden, gehören Privatpersonen im Bereich des Urheberrechts zu wichtigen Mandaten für rat. In der Zusammenarbeit geht es um den urheberrechtlichen Schutz, dessen Einhaltung oder die Verletzung durch Dritte.

Die Zusammenarbeit mit rat

Das Thema Urheberrecht ist in vielen Fällen für natürliche Personen oder Einzelpersonen von großer Bedeutung, da es um den Schutz der Schöpfung, eines Produktes oder künstlerischen Gewerkes und eine entsprechend angemessene finanzielle Vergütung geht. Wir beraten im Bereich Urheberrecht oder bei einer Verletzung des Urheberrechtes.

Bei konkreten Anliegen oder Fragen zum Thema Urheberrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Thorsten Ambroselli jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr persönlicher Kontakt bei rat in Lüneburg:
Rechtsanwalt Thorsten Ambroselli
Telefon +49 (0) 4131 / 789 876 – 0
oder per email über den Kontakt der Website