Ihr Notar in Lüneburg

Rechtsanwalt und Notar Thorsten Ambroselli in Lüneburg.

Ihr Berater und Vertragsgestalter in der Hansestadt.

Thorsten Ambroselli wurde im August 2019 in Lüneburg vom Oberlandesgericht Celle als Notar in Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg zugelassen. Als Notar und Rechtsanwalt steht Thorsten Ambroselli Ihnen als kompetenter juristischer Ansprechpartner, Ratgeber und unparteiischer Berater in den häufig komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung, die der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedürfen.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Notar Thorsten Ambroselli ist für Beurkundungen und Beglaubigungen in den Bereichen Immobilien, Unternehmen, Ehe, Partnerschaft und Familie, Erbe und Schenkung sowie für Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zuständig.

Sie benötigen einen Notar in Lüneburg, im Landkreis Lüneburg oder der Lüneburger Heide?

Dann steht Ihnen Thorsten Ambroselli u.a. bei nachfolgenden Themen als engagierter und verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Dabei nimmt er im Gegensatz zum Rechtsanwalt nicht einseitig nur die Interessen eines Beteiligten im Rahmen der Beurkundung wahr, sondern hat im Rahmen des rechtlich zulässigen die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.

 

Immobilien

Zu den Aufgaben eines Notars im Bereich Immobilien gehören der Kauf einer Immobilie, Bauträgervertrag, Aufteilung in Wohnungseigentum, Schenkung, Nießbrauch oder die Bestellung von Hypotheken und Grundschulden usw.

Unternehmen

Für Unternehmen ist der Notar im Rahmen der Gründung (z.B. GmbH, oHG, KG und AG) und Umgestaltung einer Gesellschaft (z.B. Änderung der Satzung, Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers oder Kapitalerhöhung) erforderlich. Dazu können auch Anteilsübertragungen, die Anmeldung im Handelsregister oder die Liquidation einer Gesellschaft gehören. Auch die rechtssichere Gestaltung von Nachfolgeregelungen gehört zur Tätigkeit des Notars.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Der Notar beurkundet Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen und veranlasst der Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.

Erbe und Schenkung

Testamente und Erbverträge, Erbscheinsanträge, Nachlassverteilungen, Regelungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, Schenkungsverträge können bzw. müssen notariell beurkundet werden. Der Notar erledigt auch die Registrierung der erbrechtlich relevanten Urkunden im Zentralen Testamentsregister.

Notfallvorsorge

Der Notar beurkundet Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen und veranlasst der Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.

Streitvermeidung und Streitschlichtung

Darüber hinaus errichten Notare vollstreckbare Urkunden, die vor dem Hintergrund eines gerichtlichen Urteils in eine Zwangsvollstreckung führen. Dies gilt auch für Schiedssprüche, welche nur vollstreckbar sind, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.

Aufgrund der Ernennung zum Notar kann Thorsten Ambroselli in allen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten, vertreten, Bescheinigungen ausstellen, Eide abnehmen, als Schiedsrichter tätig sein und Wertpapiere sowie andere Wertgegenstände verwahren.

Für Fragen oder konkrete Anliegen steht Ihnen Notar Thorsten Ambroselli in Lüneburg jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen unser Büro von Mo – Fr von 8.30 – 18.00 Uhr:
Rechtsanwalt und Notar Thorsten Ambroselli
Telefon +49 (0) 4131 / 789 876 – 0
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